Luxemburg, 16. April 2026 – Der Europäische Gerichtshof hat heute in der Rechtssache C-440/23 entschieden, dass das frühere deutsche Verbot von Online-Glücksspielen nicht gegen die europäische Dienstleistungsfreiheit verstößt. Nach Auffassung des EuGH war das deutsche Verbot rechtmäßig und deutsche Verbraucher können sich auf dieses Verbot berufen um Forderungen gegen Anbieter von Online-Glücksspielen geltend zu machen.
Im Fall ging es um ein Verfahren gegen European Lotto and Betting Ltd., die Entscheidung hat jedoch auch Signalwirkung für Klagen gegen andere Anbieter. Für geschädigte Spieler ist das eine richtungsweisende Entscheidung: Anbieter, die ohne deutsche Lizenz Online-Glücksspiel gegenüber Kunden in Deutschland angeboten haben, können sich damit nicht erfolgreich auf europarechtliche Einwände gegen das deutsche Verbot berufen. Der Fall betrifft nach den offiziellen EuGH-Angaben gerade die Frage, ob die deutschen Glücksspielregelungen mit der so genannten Dienstleistungsfreihet nach Art. 56 AEUV vereinbar sind.
Aus Sicht von LEO Rechtsanwälten, die eine vierstellige Zahl von Mandanten im Komplex Rückforderung von Online-Verlusten betreuen, bestätigt das Urteil die seit Jahren vertretene Rechtsauffassung der Kanzlei: Wer in Deutschland ohne die erforderliche Erlaubnis Online-Casino-Spiele, Online-Poker oder vergleichbare unerlaubte Glücksspiele angeboten hat, muss betroffenen Spielern die verlorenen Einsätze grundsätzlich erstatten.
Wir gehen davon aus, dass viele Gerichte, die Verfahren in der Zwischenzeit ausgesetzt hatten, diese nun fortführen und auf Grundlage der geklärten unionsrechtlichen Lage zugunsten der Kläger entscheiden werden“, so Rechtsanwältin Anja Appelt, Geschäftsführerin LEO Rechtsanwaltsgesellschaft mbH. Für Betroffene verbessert sich die rechtliche Ausgangslage durch dieses EuGH-Urteil deutlich.