Die Entscheidung des EuGH zu VW vom 01.08.2025 C-666/23 hat direkte Auswirkungen auf Ihren Anspruch aus dem Diesel Abgasskandal. Nach dem Urteil des EuGH kann ein Schaden von BMW verlangt werden, auch wenn Sie zwischenzeitlich viele km gefahren sind. Unerheblich ist auch ein zwischenzeitlicher Verkauf.
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