Bisher war umstritten, ob sich Autobauer (BMW, Mercedes, VW usw.) auf einen Verbotsirrtum berufen dürfen, ob eine Begrenzung des Schadensersatzes auf maximal 15 % des Kaufpreises zulässig ist und ob Vorteile wie die gefahrenen Km und der Restwert des Diesel-Fahrzeugs den Anspruch der Käufer mindern dürfen.
Der EuGH hat nun klargestellt, dass die bisherige Praxis der Gerichte in vielen Punkten nicht mit europäischem Recht vereinbar ist. Damit eröffnet sich für Millionen Verbraucher die Möglichkeit, deutlich höhere Entschädigungen einzufordern, als bislang in üblich war.
Mit dieser Entscheidung und der Prozessfinanzierung können Verbraucher nun ohne Angst vor finanziellen Belastungen ihre Rechte durchsetzen.